Vielfalt zeigen,
Bildung erleben
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Leihverkehr

Die Museen der Stadt Dresden als Verbund von 10 Museen und Ausstellungshäusern schöpfen in ihren ständigen und wechselnden Ausstellungen aus umfangreichen und vielfältigen Sammlungen: Kulturgeschichtliche Zeugnisse, Kunstwerke und Industrieerzeugnisse, Alltagsgegenstände und wissenschaftliche Apparate sowie eine umfangreiche Foto- und Schriftgutsammlung machen Dresden als innovativen Kultur-, Wissenschafts- und Industriestandort anschaulich. In den Ausstellungen des Museumsverbundes werden eigene Objekte durch Leihnahmen von anderen Museen, Partnerinstitutionen und Privatpersonen ergänzt. 

Gleichermaßen sind Objekte aus den Sammlungen der Museen der Stadt Dresden als Leihgabe in verschiedenen Museen und Ausstellungshäusern präsent und so für ein breites Publikum zugänglich. Durch die Ausleihe von Sammlungsobjekten unterstützen wir Ausstellungsprojekte anderer Institutionen und Häuser, musealer Einrichtungen und Forschungseinrichtungen.

Ausgehender Leihverkehr und Ausleihbedingungen:

Leihanfrage

  1. Leihanfragen sind schriftlich an die Direktion des jeweiligen Museums zu adressieren.
  2. Für Leihanfragen, die mehrere Museen des Verbundes betreffen, bitten wir um separate Anfragen an die jeweiligen Museumsdirektionen.
  3. Soll eine Leihgabe an mehreren Stationen gezeigt werden, ist von jeder ausstellenden Institution eine Leihanfrage zu stellen.
  4. Leihanfragen sind spätestens 6 Monate, international 9 Monate, vor dem gewünschten Leihbeginn zu stellen.

Die Leihanfrage adressieren Sie bitte jeweils an:

Stadtmuseum Dresden, Frau Dr. Christina Ludwig, Wilsdruffer Str. 2, 01067 Dresden

Städtische Galerie Dresden – Kunstsammlung, Herr Dr. Gisbert Porstmann, Wilsdruffer Str. 2, 01067 Dresden

Technische Sammlung Dresden, Herr Roland Schwarz, Junghansstr. 1-3, 01277 Dresden

Die Leihanfrage/n übermitteln Sie bevorzugt per E-Mail an leihverkehr@museen-dresden.de

Die Leihanfrage soll folgende Informationen bereitstellen:

  • Anschrift der leihnehmenden Institution / des Ausstellungsortes (ggf. abweichende Rechnungsanschrift)
  • Titel der Ausstellung, inhaltliches Konzept und Rolle angefragter Objekte im Ausstellungskontext
  • Ausstellungsdauer und gewünschte Leihdauer
  • Auflistung gewünschter Objekte möglichst mit Inventarnummern
  • räumliche und konservatorische Gegebenheiten im Gebäude / der Ausstellungsräume
  • Ansprechpersonen mit Kontaktdaten, Name und Funktion des Zeichnungsbefugten
  • Information über Nutzung digitaler Werkreproduktionen

Status der Leihanfrage

Die Bewertung von Leihanfragen erfolgt in enger Abstimmung innerhalb des zuständigen Museumsteams und kann nach Umfang und Komplexität der Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen. Über den Status der Leihanfrage informieren die Museen der Stadt Dresden schriftlich.

Leihvertrag

Leihverträge und Zustandsprotokolle für ausgehende Objekte werden grundsätzlich von den Museen der Stadt Dresden erstellt.

Versicherung

Die Museen der Stadt Dresden versichern ihre Leihgaben durch die Generalpolice der Landeshauptstadt Dresden „von Nagel zu Nagel“ bis zu einem bestimmten Gesamtversicherungswert (unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der leihnehmenden Institution). 

Konservatorische Anforderungen

Konservatorisch angemessene Bedingungen in den Ausstellungsräumen müssen gegeben sein. Details zu den spezifischen Konditionen der Leihgabe werden im Leihvertrag aufgeführt. 

Präsentation & Objekteinrichtung

Größte Sorgfaltspflicht hinsichtlich personeller und materieller Betreuung der Objekte sowie Maßnahmen zu Sicherheit und Risiken wird vorausgesetzt. Beleuchtungsvorgaben und Anforderungen an die Präsentationsform je nach Materialität und Zustand der Objekte werden abgestimmt.

Zustandsprotokolle

Zustandsprotokolle für ausgehende Objekte werden grundsätzlich von den Museen der Stadt Dresden bzw. deren Beauftragten erstellt.

Kosten

Die Museen der Stadt Dresden erheben als öffentliche Einrichtungen keine Leihgebühren. Der Leihnehmer trägt sämtliche mit der Ausleihe verbundenen Kosten, insbesondere:

  • Transporte durch ausgewiesene Kunstspedition bzw. durch qualifiziertes Personal des Leihnehmers
  • ggf. Kurierbegleitung für Transportbegleitung, Auf- und Abbau
  • fachgerechte Verpackung
  • unter bestimmten Voraussetzungen Versicherung zu Lasten des Leihnehmers „von Nagel zu Nagel“ durch die Generalpolice der Landeshauptstadt Dresden
  • konservatorische und restauratorische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ausleihe notwendig sind
  • Nutzung digitaler Werkreproduktionen

Über alle Kosten wird der Leihnehmer im Vorfeld informiert bzw. werden diese miteinander abgestimmt. Verbindlich sind jeweils die im Leihvertrag formulierten Bedingungen.

Bildnutzung

Datenschutz

Download Leihbedingungen