Bitte beachten Sie die neuen Eintrittspreise ab 2026.
Vielfalt zeigen,
Bildung erleben

Entgeltordnung

der Museen der Stadt Dresden

Die Entgeltordnung legt fest, welche Entgelte für bestimmte Leistungen der Museen der Stadt Dresden erhoben werden und unter welchen Bedingungen diese gelten. Dazu zählen Entgelte für Eintritte, Vermietungen und Bilddienstleistungen. Die aktuell gültige Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie wurde in der elektronischen Ausgabe des Dresdner Amtsblattes am 29. Dezember 2025 veröffentlicht.

Aufgrund 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung, vom 9. März 2018 (SächsGVBi. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. 5. 500) geändert worden ist, beschließt der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden folgende Entgeltordnung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2026. Die Entgeltordnung vom 21. November 2013 tritt damit außer Kraft.

1. Entgelte für Eintritte

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.1.1 Ermäßigter Eintritt

Gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises:

  • für Schülerinnen und Schüler
  • für Studierende und Auszubildende
  • für Umschülerinnen und Umschüler
  • für Leistende des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
  • für Rentnerinnen und Rentner
  • für Gästeführerinnen und Gästeführer
  • 50 % auf den Eintrittspreis für Erwachsene oder Ermäßigte fürMenschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 %
  • für Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenamts-Passes, des Kulturpasses Euroregion Elbe/Labe sowie für Inhaberinnen und Inhabervon speziellen Kundenkarten (vertraglich vereinbarte Ermäßigungmit verschiedenen Kooperationspartnern)
1.1.2 Freier Eintritt

Gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises:

  • für Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes
  • für Mitglieder Fördervereine / Freundeskreise:
    • für die persönlichen Mitglieder der Fördervereine der Museen der Stadt Dresden nur in den jeweilig geförderten Einrichtungen
    • für Mitglieder des Sächsischen und des Deutschen Museumsbundes
    • für Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM)
    • für Mitglieder des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler in der Städtischen Galerie Dresden, im Kunsthaus Dresden und im Leonhardi-Museum Dresden
    • für Mitglieder des Dresdner Geschichtsvereins e. V. im Stadtmuseum Dresden
    • für Mitglieder des Heimatvereins Prohlis e. V. im Palitzsch-Museum
    • für Mitglieder der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Sachsen – Gesellschaft für Sächsisch-Polnische Zusammenarbeit e. V. und der Polonia-Dresden e. V. im Kraszewski-Museum
    • für Mitglieder des Carl-Maria-von-Weber-Kreises Hosterwitz e. V. und der Internationalen Carl Maria von Weber-Gesellschaft e. V. im Carl-Maria-von-Weber-Museum
    • für Mitglieder des Dresdner Romantik e. V. im Kügelgenhaus ‒ Museum der Dresdner Romantik

sowie für: 

  • Kinder unter 7 Jahren
  • Begleitpersonen:
    • für Begleitpersonen von Schulklassen, Kitagruppen, Kinder- und Jugendgruppen
    • für Lehrerinnen und Lehrer in Vorbereitung von Museumsbesuchen und Fortbildungen
    • für Begleitpersonen von Reisegruppen in Verbindung mit Buchung einer Führung
    • Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 % und dem Merkzeichen »B«
  • Sonstige:
    • für Besucherinnen und Besucher des Schillerhäuschens
    • für Besucherinnen und Besucher des DLR_SchoolLab
    • für Besucherinnen und Besucher des Turmcafés in den Technischen Sammlungen (gilt nur für den Bereich Turmcafé, nicht für das gesamte Haus)
    • für Mieterinnen und Mieter und dazugehörige Gäste am Tag der Einmietung in dem jeweiligen Haus
    • für Besucherinnen und Besucher des Internationalen Museumstages und in teilnehmenden Institutionen am Programm »Tag des offenen Denkmals«
    • für Journalistinnen und Journalisten mit Presseausweis
    • für Inhaberinnen und Inhaber von »Ehrenkarten« der Museen
    • für Ehrenamtliche im Dienst der Museen der Stadt Dresden
    • für Leihgeberinnen und Leihgeber in den jeweiligen Einrichtungen
    • in allen städtischen Museen jeden Freitag ab 12 Uhr
1.1.3 Sonstige Regelungen
  • Gruppenpreise gelten je Person ab einer Gruppe von 10 Personen (ausgenommen Kinder- und Jugendgruppen). 
  • Die Familienkarte Maxi gilt für 2 Erwachsene und 1 bis 4 Kinder (bis einschließlich 17 Jahre). 
  • Die Familienkarte Mini gilt für 1 Erwachsenen und 1 bis 4 Kinder (bis einschließlich 17 Jahre). 
  • Angebote der Bildung und Vermittlung werden je nach Aufwand, Umfang und Materialkosten kalkuliert und festgelegt. 
  • Für Sonderöffnungen, Veranstaltungen, Sonderausstellungen und andere Aktionen sowie Kooperationen kann die Amtsleitung gesonderte Entgelte festlegen.

1.2  Eintrittspreise

1.2.1 Stadtmuseum Dresden, Städtische Galerie Dresden und Kunsthaus Dresden/robotron-Kantine jeweils
Erwachsene regulär8,00 €
Ermäßigte6,00 € 
Gruppenpreis – Erwachsene regulär 7,00 € 
Gruppenpreis – Ermäßigte5,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende3,00 €
Familienkarte Maxi16,00 € 
Familienkarte Mini8,00 € 
1.2.2 Technische Sammlungen Dresden
Erwachsene regulär8,00 €
Ermäßigte6,00 € 
Gruppenpreis – Erwachsene regulär 7,00 € 
Gruppenpreis – Ermäßigte5,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende3,00 €
Familienkarte Maxi20,00 € 
Familienkarte Mini12,00 € 
1.2.3 Kombiticket Landhaus (Stadtmuseum Dresden und Städtische Galerie Dresden)
Erwachsene regulär14,00 €
Ermäßigte10,00 € 
Gruppenpreis – Erwachsene regulär 12,00 € 
Gruppenpreis – Ermäßigte8,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende4,00 €
Familienkarte Maxi28,00 € 
Familienkarte Mini14,00 € 
1.2.4 Leonhardi-Museum Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Kraszewski-Museum, Kügelgenhaus ‒ Museum der Dresdner Romantik und Palitzsch-Museum
Erwachsene regulär6,00 €
Ermäßigte4,00 € 
Gruppenpreis – Erwachsene regulär 5,00 € 
Gruppenpreis – Ermäßigte3,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende2,50 €
Familienkarte Maxi12,00 € 
Familienkarte Mini6,00 € 
1.2.5 Führungsentgelte 

zzgl. zum Museumseintritt

Erwachsene regulär3,00 €
Schülerinnen / Schüler und Studierende2,00 €
Kommerzielle Gruppenführung durch Dritte (z. B. Reisegruppe), Preis pro Gruppe30,00 € 
Für private / individuelle Anfragen werden Preise pro Gruppe nach Aufwand kalkuliert und festgelegt. 
1.2.6 Jahreskarten 

gültig für alle Museen

Erwachsene regulär60,00 €
Ermäßigte (Preis pro Person)40,00 €
Partnerkarte (gilt für 2 eingetragene Personen) 90,00 € 
Jahreskarten gelten nicht bei Sonderveranstaltungen und Festen.
1.2.7 Sonderangebote Bildung und Vermittlung: Kindergeburtstage und Kaffeeklatsch
  •  Kindergeburtstage:

Die Preise beziehen sich auf einen Kindergeburtstag mit maximal 8 Kindern und 2 Erwachsenen – inklusive Materialkosten und Museumseintritt.

Kindergeburtstag regulär100,00 €
Kindergeburtstag für Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes60,00 €
  • Kaffeeklatsch:

Preise gelten pro Person (inkl. Kaffee und Kuchen)

Kaffeeklatsch regulär15,00 €
Kaffeeklatsch für Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes5,00 €
1.2.8 Verlust Garderobenschlüssel / Garderobenmarken
Ersatzleistung pro Stück30,00 €
1.2.9 Foto- und Filmgenehmigung
  • Eine Foto- und Filmerlaubnis in den Einrichtungen der Museen der Stadt Dresden für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist im Eintrittsentgelt enthalten. 
  • Eine Foto- und Filmerlaubnis in den Einrichtungen der Museen der Stadt Dresden für kommerzielle Zwecke ist genehmigungs- und entgeltpflichtig. Die Entgelte werden jeweils nach Aufwand kalkuliert.
  • Die Bereitstellung und Nutzung von Pressematerial im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit der Museen der Stadt Dresden ist im Rahmen der aktuellen Berichterstattung kostenfrei.

2. Kurzfristige Vermietungen in den Museen der Stadt Dresden

Landhaus (Städtische Galerie und Stadtmuseum Dresden

 Mietpreis pro Stunde netto
Festsaal (300 m²)200,00 €
Säulenhalle mit Treppenhaus (210 m²)250,00 €
Raum Museumspädagogik EG (50 m²)50,00 €
Café80,00 €
Café inkl. Garten200,00 €
Sonderöffnung Landhaus exklusiv mit Ausstellung(en)Tagespreis nach Vereinbarung

Technische Sammlungen Dresden

 Mietpreis pro Stunde netto
Museumskino 1. OG (96 m²)50,00 €
Turmcafé 5. OG (200 m²)
  • 75,00 €
  • Bis zu 3 h: 200,00 €
  • Bis zu 5 h: 300,00 €
  • Jede weitere h: 50,00 €
Benno Thorsch-Konferenzraum 7. OG (55 m² zzgl. Terrasse)
  • 50,00 €
  • Bis zu 3 h: 130,00 €
  • Bis zu 5 h: 200,00 €
  • Jede weitere h: 35,00 €
MachWerk, Kosten je Workshopraum (75 m²)
  • 20,00 €
  • Bis zu 3 h: 50,00 €
  • Bis zu 5 h: 80,00 €
  • Jede weitere h: 15,00 €
Neues Foyer EG (393 m²)150,00 €
Sonderausstellungsraum 1. OG (300 m²)125,00 €
Tonstudio (61 m²)

80,00 €

Ab 3 Tagen Vermietung (pro Tag netto): 50,00 €

Emanuel-Goldberg-Saal (400 m²)
  • 1. bis 3. h (pro h netto): 125,00 €
  • 4 h: 400,00 €
  • 5. bis 7. Stunde (pro h netto): 90,00 €
  • 8 h: 700,00 €

Kunsthaus Dresden / robotron-Kantine

Die zu vermietenden Räume (inkl. Ausstattungen und Nutzungsbedingungen) können erst im Zuge der Sanierung konkret ermittelt werden; eine Kalkulation kann erst dann erfolgen.

Leonhardi-Museum

 Mietpreis pro Stunde netto
Großer Saal (150 m²)100,00 €
Atelier (40 m²)25,00 €
Galerie (20 m²)20,00 €

Kraszewski-Museum

 Mietpreis netto
Gästewohnung (26 m²)
  • ab 1 Übernachtung pro Person: 40,00 €
  • ab 4 Übernachtungen pro Person (pro Nacht): 30,00 €
  • Doppelzimmerzuschlag (pro Nacht): 15,00 €
  • Reinigungspauschale: 50,00 €
Vortragsraum (30 m²)Mietpreis pro h netto: 40,00 €
Vortragsraum und Instrument (40 m²)Mietpreis pro h netto: 50,00 €
Café und GartenMietpreis pro h netto: 50,00 €

Carl-Maria-von-Weber-Museum

Die zu vermietenden Räume (inkl. Ausstattungen und Nutzungs- bedingungen) können erst im Zuge der Sanierung konkret ermittelt werden; eine Kalkulation kann erst dann erfolgen. Aktuell kann nur der Garten vermietet werden (ggf. ergeben sich Abweichungen durch Baumaßnahmen).

 Mietpreis pro Stunde netto
Garten (200 m²)70,00 €

Palitzsch-Museum

 Mietpreis netto
Mehrzweckraum (45 m²)
  • Bis 3 h: 35,00 €
  • Bis 5 h: 55,00 €
  • Bis 10 h: 100,00 €

2.8 Technische Ausstattung, Wach- und Sicherheitsdienst, Reinigung

In den Mietpreisen ist keine Bereitstellung oder Bedienung der Technik enthalten. Hierfür anfallende Kosten werden nach Aufwand und Umfang über externe Dienstleister veranschlagt und abgerechnet. Die Bereitstellung von Aufsichtspersonen zur Absicherung der Veranstaltung erfolgt auf Kosten der Mieter und muss zwingend mit dem Wach- und Sicherheitsunternehmen aus dem Rahmenvertrag der Museen der Stadt Dresden abgeschlossen werden. Bei erhöhtem Wiederherstellungsaufwand für die Sauberkeit in den Räumlichkeiten behalten sich die Museen der Stadt Dresden vor, dem Mieter Kosten für eine Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.

2.9 Sonstige Regelungen

  • Für Kooperationen gelten gesonderte Mietpreise.
  • Für die Beratungen von Gremien des Dresdner Stadtrates und der Stadtverwaltung wird kein Mietentgelt erhoben. 
  • Bei einer Nutzung für gemeinnützige Zwecke oder durch Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes wird ein reduziertes Entgelt in Höhe von 75% der regulären Miete festgesetzt. 
  • Bei der jeweiligen Berechnung der Nutzungsentgelte wird auf volle Eurobeträge aufgerundet.

3. Wissenschaftliche Dienste & Bildnutzung der Sammlungs- und Bibliotheksbestände

3.1 Wissenschaftliche Dienste

Für schriftliche Auskünfte, Bestandsrecherchen und die Bearbeitung von Anfragen können die Museen der Stadt Dresden Entgelte in Höhe von 35,00 € pro angefangene halbe Stunde erheben.

3.2 Bibliotheksbestand

Für die Anfertigung von Digitalisaten aus dem Bibliotheksbestand werden folgende Entgelte berechnet: je Scan (PDF) 1,00 €.

3.3 Digitale Reproduktionen von Sammlungsbestand

Die Museen der Stadt Dresden ermöglichen die Nutzung digitaler Reproduktionen der Sammlungsbestände zur Veröffentlichung auf Antrag im Rahmen der nachfolgenden Regelungen. Anträge auf Bildnutzung und Reproduktionsgenehmigung sind unter Nutzung von Antragsformularen der Landeshauptstadt Dresden bzw. der Museen zu stellen.

3.3.1 Entgelte bei Bereitstellung

Die Bereitstellung digitaler Reproduktionen der Sammlungsbestände erfolgt auf Grundlage des Antrags auf Bildnutzung / Reproduktionsgenehmigung.  

Die Bereitstellung der digitalen Reproduktionen erfolgt per E-Mail / Up-Load.

Die digitalen Reproduktionen werden in einer veröffentlichungsfähigen Qualität zur Verfügung gestellt (JPEG / TIFF / MP3 / MP4).  

Es werden folgende Entgelte berechnet:

Bereitstellung laut AntragPreis netto
bis 3 digitale Reproduktionen35,00 €
jede weitere digitale Reproduktion10,00 €
3.3.2 Entgelte Anfertigung

Für die Anfertigung nicht vorhandener digitaler Reproduktionen der Sammlungsbestände werden folgende Entgelte berechnet:  

AnfertigungPreis je Datei netto
je digitale Reproduktion100,00 €

Sollten in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Nutzer externe Dienstleister mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragt werden, gelten die Preise dieser Firmen.

3.3.3 Nutzungsentgelte bei Veröffentlichung

Die Museen der Stadt Dresden können das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Veröffentlichung von digitalen Reproduktionen der Sammlungsbestände auf Antrag einräumen. Veröffentlichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Diese wird nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes insbesondere nach Maßgabe folgender Nutzungsbedingungen erteilt:

  • Angabe der Veröffentlichungsart
  • Verbot der unbefugten Weitergabe des durch die Museen der Stadt Dresden eingeräumten Nutzungsrechts
  • Veränderungen am Digitalisat sind genehmigungs- und nachweispflichtig
  • Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografennamen laut Reproduktionsgenehmigung / im Fall digitaler Veröffentlichung besteht die Pflicht auf verlinkten Herkunftsnachweis
  • Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und verwandte Schutzrechte sowie Persönlichkeits- und Eigentumsrecht
  • Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren
  • Schadensersatzforderungen bei Vertragsverstößen

Für Veröffentlichungen von digitalen Reproduktionen der Sammlungsbestände werden im Einzelnen folgende Nutzungsentgelte erhoben:

3.3.3.1 Veröffentlichung in Drucksachen

Drucksachen wie Bücher, Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren,  Faltblätter, Kalender, Postkarten, Plakate

AuflagePreis pro Abbildung netto
≤ 50025,00 €
≤ 1.00050,00 €
≤ 5.00075,00 €
≤ 50.000100,00 €
≥ 50.000150,00 €

 

Drucksachen in Ausstellungskontexten (Beschilderungen, szenografische Elemente, Werbeträger etc.)  

einmalig je Ausstellung100,00 €

Nachdruck / Neuauflage pro Motiv 50% der Erstauflage 
Cover, Schutzumschlag, Schmutztitel 2-facher Satz

3.3.3.2 Veröffentlichung in E-Books und PDF
DownloadsPreis pro Abbildung netto
≤ 2.50050,00 €
≤ 25.000100,00 €
≤ 250.000150,00 €
≥ 250.000200,00 €

Nachdruck / Neuauflage pro Motiv 50% der Erstauflage 
Cover, Schutzumschlag, Schmutztitel 2-facher Satz
Bei gleichzeitiger Nutzung in einem Druck- und Digitalangebot werden 50% der Kosten der Veröffentlichung in Drucksachen und 50% der Veröffentlichung in E-Books und PDF erhoben. 

3.3.3.3 Veröffentlichung in online-Diensten, digitalen Angeboten und Infosystemen / Präsentationen sowie Application-Software
ZeitraumPreis pro Datei netto
einmalig50,00 €
≤ 1 Jahr75,00 €
≥ 1 Jahr100,00 €
für jedes weitere Jahr35,00 €

Startbild, Intro, Thumbnail 2-facher Satz des jeweiligen Preises 

3.3.3.4 Veröffentlichung in Film und TV
ZeitraumPreis pro Datei netto
≤ 1 Minute100,00 €
≥ 1 Minute und für jede weitere angefangene Minute 75,00 €

 Startbild, Intro, Thumbnail 2-facher Satz des ≤ 1 Minuten-Tarifs

3.4. Zusätzliche Bestimmungen

3.4.1 Exklusivnutzungen und Ausnahmefälle werden gesondert geregelt.

3.4.2 Rechnungsumschreibungen werden mit 35,00 € berechnet.

3.4.3 Die Museen der Stadt Dresden weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei jeglicher Form der Bildnutzung die Wahrung der Rechte Dritter (Urheber- und verwandte Schutzrechte sowie Persönlichkeits- und Eigentumsrecht) dem Nutzer / der Nutzerin obliegt.

3.4.4 Bei Verstoß gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Entgeltordnung kann ein Aufschlag von 300 % auf das Nutzungsentgelt erhoben werden.

3.4.5 Alle Entgelte sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

3.4.6 Mit schriftlicher Bestellung von wissenschaftlichen Dienstleistungen, von Bibliotheksbestand und digitalen Reproduktionen der Sammlungsbestände erkennt der Nutzer die Entgeltordnung der Museen der Stadt Dresden an.