Bitte beachten Sie die neue Entgeltordnung ab 2026.
Vielfalt zeigen,
Bildung erleben

Entgeltordnung

der Museen der Stadt Dresden

Die Entgeltordnung legt fest, welche Entgelte für bestimmte Leistungen der Museen der Stadt Dresden erhoben werden und unter welchen Bedingungen diese gelten. Dazu zählen Entgelte für Eintritte, Vermietungen und Bilddienstleistungen. Die aktuell gültige Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie wurde in der elektronischen Ausgabe des Dresdner Amtsblatts vom 29. Januar 2026 veröffentlicht.

Aufgrund 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung, vom 9. März 2018 (SächsGVBi. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. 5. 500) geändert worden ist, beschließt der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden folgende Entgeltordnung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2026. Die Entgeltordnung vom 21. November 2013 tritt damit außer Kraft.

1. Entgelte für Eintritte

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.1.1 Ermäßigter Eintritt

Gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises:

  • für Schülerinnen und Schüler
  • für Studierende und Auszubildende
  • für Umschülerinnen und Umschüler
  • für Leistende des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
  • für Rentnerinnen und Rentner
  • für Gästeführerinnen und Gästeführer
  • 50 % auf den Eintrittspreis für Erwachsene oder Ermäßigte fürMenschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 %
  • für Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenamts-Passes, des Kulturpasses Euroregion Elbe/Labe sowie für Inhaberinnen und Inhabervon speziellen Kundenkarten (vertraglich vereinbarte Ermäßigungmit verschiedenen Kooperationspartnern)
1.1.2 Freier Eintritt

Gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises:

  • für Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes
  • für Mitglieder Fördervereine / Freundeskreise:
    • für die persönlichen Mitglieder der Fördervereine der Museen der Stadt Dresden nur in den jeweilig geförderten Einrichtungen
    • für Mitglieder des Sächsischen und des Deutschen Museumsbundes
    • für Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM)
    • für Mitglieder des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler in der Städtischen Galerie Dresden, im Kunsthaus Dresden und im Leonhardi-Museum Dresden
    • für Mitglieder des Dresdner Geschichtsvereins e. V. im Stadtmuseum Dresden
    • für Mitglieder des Heimatvereins Prohlis e. V. im Palitzsch-Museum
    • für Mitglieder der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Sachsen – Gesellschaft für Sächsisch-Polnische Zusammenarbeit e. V. und der Polonia-Dresden e. V. im Kraszewski-Museum
    • für Mitglieder des Carl-Maria-von-Weber-Kreises Hosterwitz e. V. und der Internationalen Carl Maria von Weber-Gesellschaft e. V. im Carl-Maria-von-Weber-Museum
    • für Mitglieder des Dresdner Romantik e. V. im Kügelgenhaus ‒ Museum der Dresdner Romantik

sowie für: 

  • Kinder unter 7 Jahren 
  • Begleitpersonen:
    • für Begleitpersonen von Schulklassen, Kitagruppen, Kinder- und Jugendgruppen 
    • für Lehrerinnen und Lehrer in Vorbereitung von Museumsbesuchen und Fortbildungen 
    • für Begleitpersonen von Reisegruppen in Verbindung mit Buchung einer Führung 
    • Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 % und dem Merkzeichen »B«
  • Sonstige:
    • für Besucherinnen und Besucher des Schillerhäuschens
    • für Besucherinnen und Besucher des DLR_SchoolLab
    • für Besucherinnen und Besucher des Turmcafés in den Technischen Sammlungen (gilt nur für den Bereich Turmcafé, nicht für das gesamte Haus)
    • für Mieterinnen und Mieter und dazugehörige Gäste am Tag der Einmietung in dem jeweiligen Haus
    • für Besucherinnen und Besucher des Internationalen Museumstages und in teilnehmenden Institutionen am Programm »Tag des offenen Denkmals«
    • für Journalistinnen und Journalisten mit Presseausweis
    • für Inhaberinnen und Inhaber von »Ehrenkarten« der Museen
    • für Ehrenamtliche im Dienst der Museen der Stadt Dresden
    • für Leihgeberinnen und Leihgeber in den jeweiligen Einrichtungen
1.1.3 Sonstige Regelungen

Gruppenpreise gelten je Person ab einer Gruppe von 10 Personen (ausgenommen Kinder- und Jugendgruppen). Die Familienkarte Maxi gilt für 2 Erwachsene und 1 bis 4 Kinder (bis einschließlich 17 Jahre). Die Familienkarte Mini gilt für 1 Erwachsenen und 1 bis 4 Kinder (bis einschließlich 17 Jahre). Angebote der Bildung und Vermittlung werden je nach Aufwand, Umfang und Materialkosten kalkuliert und festgelegt. Für Sonderöffnungen, Veranstaltungen, Sonderausstellungen und andere Aktionen sowie Kooperationen kann die Amtsleitung gesonderte Entgelte festlegen.

1.2  Eintrittspreise

1.2.1 Stadtmuseum Dresden, Städtische Galerie Dresden und Kunsthaus Dresden/robotron-Kantine jeweils
Eintrittspreis pro Person je Museum 
Erwachsene regulär8,00 €
Ermäßigte6,00 € 
 Gruppenpreis – Erwachsene regulär 7,00 € 
 Gruppenpreis – Ermäßigte5,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende3,00 €
 Familienkarte Maxi16,00 € 
 Familienkarte Mini8,00 € 
1.2.2 Technische Sammlungen Dresden
Erwachsene regulär8,00 €
Ermäßigte6,00 € 
 Gruppenpreis – Erwachsene regulär 7,00 € 
 Gruppenpreis – Ermäßigte5,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende3,00 €
 Familienkarte Maxi20,00 € 
 Familienkarte Mini12,00 € 
1.2.3 Kombiticket Landhaus (Stadtmuseum Dresden und Städti- sche Galerie Dresden)
Eintrittspreis pro Person 
Erwachsene regulär14,00 €
Ermäßigte10,00 € 
 Gruppenpreis – Erwachsene regulär 12,00 € 
 Gruppenpreis – Ermäßigte8,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende4,00 €
 Familienkarte Maxi28,00 € 
 Familienkarte Mini14,00 € 
1.2.4 Leonhardi-Museum Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Kraszewski-Museum, Kügelgenhaus ‒ Museum der Dresdner Romantik und Palitzsch-Museum
Eintrittspreis pro Person je Museum 
Erwachsene regulär6,00 €
Ermäßigte4,00 € 
 Gruppenpreis – Erwachsene regulär 5,00 € 
 Gruppenpreis – Ermäßigte3,00 € 
Gruppenpreis – Schülerinnen / Schüler und Studierende2,50 €
 Familienkarte Maxi12,00 € 
 Familienkarte Mini6,00 € 
1.2.5 Führungsentgelte (zzgl. zum Museumseintritt)
Preis pro Person 
Erwachsene regulär3,00 €
Schülerinnen / Schüler und Studierende2,00 €
Kommerzielle Gruppenführung durch Dritte (z. B. Reisegruppe), Preis pro Gruppe30,00 € 
Für private / individuelle Anfragen werden Preise pro Gruppe nach Aufwand kalkuliert und festgelegt. 
1.2.6 Jahreskarten (für alle Museen)
Erwachsene regulär60,00 €
Ermäßigte (Preis pro Person)40,00 €
Partnerkarte (gilt für 2 eingetragene Personen) 90,00 € 
Jahreskarten gelten nicht bei Sonderveranstaltungen und Festen.
1.2.7 Sonderangebote Bildung und Vermittlung: Kindergeburts- tage und Kaffeeklatsch
  •  Kindergeburtstage:

Die Preise beziehen sich auf einen Kindergeburtstag mit maximal 8 Kindern und 2 Erwachsenen – inklusive Materialkosten und Museumseintritt.

Kindergeburtstag regulär100,00 €
Kindergeburtstag für Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes60,00 €
  • Kaffeeklatsch:

Preise gelten pro Person (inkl. Kaffee und Kuchen)

Kaffeeklatsch regulär15,00 €
Kaffeeklatsch für Inhaberinnen und Inhaber des Dresden-Passes5,00 €
1.2.8 Verlust Garderobenschlüssel / Garderobenmarken
Ersatzleistung pro Stück30,00 €
1.2.9 Foto- und Filmgenehmigung

Eine Foto- und Filmerlaubnis in den Einrichtungen der Museen der Stadt Dresden für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist im Eintrittsentgelt enthalten. Eine Foto- und Filmerlaubnis in den Einrichtungen der Museen der Stadt Dresden für kommerzielle Zwecke ist genehmigungs- und entgeltpflichtig. Die Entgelte werden jeweils nach Aufwand kalkuliert. Die Bereitstellung und Nutzung von Pressematerial im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit der Museen der Stadt Dresden ist im Rahmen der aktuellen Berichterstattung kostenfrei.

2. Kurzfristige Vermietungen in den Museen der Stadt Dresden

Landhaus (Städtische Galerie und Stadtmuseum Dresden)
 Mietfläche in m²Mietpreis pro Stunde netto
Festsaal300200,00 €
Säulenhalle mit Treppenhaus 210250,00 €
Raum Museumspädagogik EG5050,00 €
Café 80,00 €
Café inkl. Garten 200,00 €
Sonderöffnung Landhaus exklusiv mit Ausstellung(en) Tagespreis nach Vereinbarung
Technische Sammlungen Dresden
 Mietfläche in m²Mietpreis pro Stunde netto
Museumskino 1. OG9650,00 €
Turmcafé 5. OG20075,00 €
Bis zu 3 Stunden: 200,00 €
Bis zu 5 Stunden: 300,00 €
Jede weitere Stunde: 50,00 €
Benno Thorsch-Konferenzraum 7. OG55 zzgl. Terrasse50,00 €
Bis zu 3 Stunden: 130,00 €
Bis zu 5 Stunden: 200,00 €
Jede weitere Stunde: 35,00 €
MachWerk (Kosten je Workshopraum)7520,00 €
Bis zu 3 Stunden: 50,00 €
Bis zu 5 Stunden: 80,00 €
Jede weitere Stunde: 15,00 €
Neues Foyer EG393150,00 €
Sonderausstellungsraum 1. OG300125,00 €
Tonstudio (pro Tag netto)61

80,00 €

Ab 3 Tagen Vermietung (pro Tag netto): 50,00 €

Emanuel-Goldberg-Saal4001. bis 3. Stunde (pro Stunde netto): 125,00 €
4 Stunden: 400,00 €
5. bis 7. Stunde (pro Stunde netto): 90,00 €
8 Stunden: 700,00 €

Kunsthaus Dresden / robotron-Kantine
Die zu vermietenden Räume (inkl. Ausstattungen und Nutzungsbedingungen) können erst im Zuge der Sanierung konkret ermittelt werden; eine Kalkulation kann erst dann erfolgen.

Leonhardi-Museum
 Mietfläche in m²Mietpreis pro Stunde netto
Großer Saal150100,00 €
Atelier4025,00 €
Galerie2020,00 €
Kraszewski-Museum
 Mietfläche in m²Mietpreis netto
Gästewohnung26ab 1 Übernachtung pro Person: 40,00 €
ab 4 Übernachtungen pro Person (pro Nacht): 30,00 €
Doppelzimmerzuschlag (pro Nacht): 15,00 €
Reinigungspauschale: 50,00 €
Vortragsraum30Mietpreis pro Stunde netto: 40,00 €
Vortragsraum und Instrument40Mietpreis pro Stunde netto: 50,00 €
Café und Garten Mietpreis pro Stunde netto: 50,00 €

3. Wissenschaftliche Dienste & Bildnutzung der Sammlungs- und Bibliotheksbestände

3.1 Wissenschaftliche Dienste

Für schriftliche Auskünfte, Bestandsrecherchen und die Bearbeitung von Anfragen können die Museen der Stadt Dresden Entgelte in Höhe von 35,00 € pro angefangene halbe Stunde erheben.

3.2 Bibliotheksbestand

Für die Anfertigung von Digitalisaten aus dem Bibliotheksbestand werden folgende Entgelte berechnet: je Scan (PDF) 1,00 €.

3.3 Digitale Reproduktionen von Sammlungsbestand

Die Museen der Stadt Dresden ermöglichen die Nutzung digitaler Reproduktionen der Sammlungsbestände zur Veröffentlichung auf Antrag im Rahmen der nachfolgenden Regelungen. Anträge auf Bildnutzung und Reproduktionsgenehmigung sind unter Nutzung von Antragsformularen der Landeshauptstadt Dresden bzw. der Museen zu stellen.

3.3.1 Entgelte bei Bereitstellung

Die Bereitstellung digitaler Reproduktionen der Sammlungsbestände erfolgt auf Grundlage des Antrags auf Bildnutzung / Reproduktionsgenehmigung.  

Die Bereitstellung der digitalen Reproduktionen erfolgt per E-Mail / Up-Load.

Die digitalen Reproduktionen werden in einer veröffentlichungsfähigen Qualität zur Verfügung gestellt (JPEG / TIFF / MP3 / MP4).  

Es werden folgende Entgelte berechnet:

Bereitstellung laut AntragPreis netto
bis 3 digitale Reproduktionen35,00 €
jede weitere digitale Reproduktion10,00 €
3.3.2 Entgelte Anfertigung

Für die Anfertigung nicht vorhandener digitaler Reproduktionen der Sammlungsbestände werden folgende Entgelte berechnet:  

AnfertigungPreis je Datei netto
je digitale Reproduktion100,00 €

 

Sollten in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Nutzer externe Dienstleister mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragt werden, gelten die Preise dieser Firmen.

3.3.3 Nutzungsentgelte bei Veröffentlichung

Die Museen der Stadt Dresden können das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Veröffentlichung von digitalen Reproduktionen der Sammlungsbestände auf Antrag einräumen. Veröffentlichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Diese wird nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes insbesondere nach Maßgabe folgender Nutzungsbedingungen erteilt:

  • Angabe der Veröffentlichungsart
  • Verbot der unbefugten Weitergabe des durch die Museen der Stadt Dresden eingeräumten Nutzungsrechts
  • Veränderungen am Digitalisat sind genehmigungs- und nachweispflichtig
  • Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografennamen laut Reproduktionsgenehmigung / im Fall digitaler Veröffentlichung besteht die Pflicht auf verlinkten Herkunftsnachweis
  • Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und verwandte Schutzrechte sowie Persönlichkeits- und Eigentumsrecht
  • Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren
  • Schadensersatzforderungen bei Vertragsverstößen

Für Veröffentlichungen von digitalen Reproduktionen der Sammlungsbestände werden im Einzelnen folgende Nutzungsentgelte erhoben:

3.3.3.1 Veröffentlichung in Drucksachen

Drucksachen wie Bücher, Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren,  Faltblätter, Kalender, Postkarten, Plakate

AuflagePreis pro Abbildung netto
≤ 50025,00 €
≤ 1.00050,00 €
≤ 5.00075,00 €
≤ 50.000100,00 €
≥ 50.000150,00 €

 

Drucksachen in Ausstellungskontexten (Beschilderungen, szenografische Elemente, Werbeträger etc.)  

einmalig je Ausstellung100,00 €

 

Nachdruck / Neuauflage pro Motiv 50% der Erstauflage 

Cover, Schutzumschlag, Schmutztitel 2-facher Satz

3.3.3.2 Veröffentlichung in E-Books und PDF
DownloadsPreis pro Abbildung netto
≤ 2.50050,00 €
≤ 25.000100,00 €
≤ 250.000150,00 €
≥ 250.000200,00 €

Nachdruck / Neuauflage pro Motiv 50% der Erstauflage 

Cover, Schutzumschlag, Schmutztitel 2-facher Satz

Bei gleichzeitiger Nutzung in einem Druck- und Digitalangebot werden 50% der Kosten der Veröffentlichung in Drucksachen und 50% der Veröffentlichung in E-Books und PDF erhoben. 

3.3.3.3 Veröffentlichung in online-Diensten, digitalen Angeboten und Infosystemen / Präsentationen sowie Application-Software
ZeitraumPreis pro Datei netto
einmalig50,00 €
≤ 1 Jahr75,00 €
≥ 1 Jahr100,00 €
für jedes weitere Jahr35,00 €

Startbild, Intro, Thumbnail 2-facher Satz des jeweiligen Preises 

3.3.3.4 Veröffentlichung in Film und TV
ZeitraumPreis pro Datei netto
≤ 1 Minute100,00 €
≥ 1 Minute und für jede weitere angefangene Minute 75,00 €

 Startbild, Intro, Thumbnail 2-facher Satz des ≤ 1 Minuten-Tarifs

3.4. Zusätzliche Bestimmungen

3.4.1 Exklusivnutzungen und Ausnahmefälle werden gesondert geregelt.

3.4.2 Rechnungsumschreibungen werden mit 35,00 € berechnet.

3.4.3 Die Museen der Stadt Dresden weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei jeglicher Form der Bildnutzung die Wahrung der Rechte Dritter (Urheber- und verwandte Schutzrechte sowie Persönlichkeits- und Eigentumsrecht) dem Nutzer / der Nutzerin obliegt.

3.4.4 Bei Verstoß gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Entgeltordnung kann ein Aufschlag von 300 % auf das Nutzungsentgelt erhoben werden.

3.4.5 Alle Entgelte sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

3.4.6 Mit schriftlicher Bestellung von wissenschaftlichen Dienstleistungen, von Bibliotheksbestand und digitalen Reproduktionen der Sammlungsbestände erkennt der Nutzer die Entgeltordnung der Museen der Stadt Dresden an.